Während der
Probezeit kann ein
Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Danach ist beiden Vertragspartnern eine
Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Der Auszubildende kann das
Ausbildungsverhältnis beenden, wenn er die
Berufsausbildung aufgeben will oder er sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchte. Daneben besteht die Möglichkeit, den
Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen.
Die
Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Eine
Kündigung nach Beendigung der
Probezeit hat unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Bei allen aus dem
Ausbildungsvertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Anrufung des Arbeitsgerichtes eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der
Steuerberaterkammer zu versuchen.